Text in Leichter Sprache
Diese Information ist für Werkstatt-Beschäftigte wichtig,
die
- Erwerbs-Minderungs-Rente
und
- Grund-Sicherung
oder
- Wohn-Geld
bekommen.
Erwerbs-Minderungs-Rente bekommen Menschen,
wenn sie wegen einer Krankheit oder Behinderung gar nicht
oder nur ein bisschen arbeiten können.
Grund-Sicherung heißt:
Wenn das Geld zum Leben nicht reicht,
können Sie Geld beim Sozial-Amt beantragen.
Das Geld heißt Grund-Sicherung.
Mit der Grund-Sicherung können Sie:
zum Beispiel Ihre Wohnung bezahlen.
Der Antrag wird vom Sozial-Amt geprüft.
Wohn-Geld ist Geld für die Miete.
Für wen ist der Grund-Renten-Frei-Betrag?
Wenn Sie in der Werkstatt arbeiten
und Erwerbs-Minderungs-Rente
und Grund-Sicherung
oder Wohn-Geld
bekommen.
Dann haben Sie vielleicht das Recht auf einen
Grund-Renten-Frei-Betrag.
Man sagt auch:
Frei-Betrag bei der Grund-Rente.
Ein Frei-Betrag heißt:
Ein bestimmter Betrag ist frei.
Man darf diesen Betrag behalten.
Das heißt: Man hat mehr Geld.
Ab dem 1. Januar 2021 gibt es in Deutschland die Grund-Rente.
Die Grund-Rente ist ein Zuschlag.
Das bedeutet:
Man bekommt Geld zu der Rente dazu.
Sie müssen einen Antrag stellen!
Für den Grund-Renten-Frei-Betrag müssen Sie einen Antrag stellen.
Der Antrag sollte bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden.
Bis zu diesem Tag können Sie den Frei-Betrag vielleicht noch rückwirkend bekommen.
Das bedeutet:
Wenn Sie Ihren Antrag bis zum 31. Dezember 2022 gestellt haben,
dann bekommen Sie die Grund-Renten-Frei-Beträge
vielleicht von Januar 2022 bis Dezember 2022.
Aber auch nach dem 31. Dezember 2022 können Sie Anträge stellen.
Der Frei-Betrag gilt dann aber erst ab dem Monat,
in dem Sie den Antrag stellen.
Erst dann bekommen Sie mehr Geld.
Damit das Amt über den Antrag entscheiden kann,
muss es 3 Dinge wissen:
- Bekommen Sie wenig Rente?
- Haben Sie wenig anderes Einkommen?
- Haben Sie 33 Jahre an Grund-Renten-Zeiten erreicht?
Grund-Renten-Zeiten sind Jahre,
die die Renten-Versicherung für die Grund-Rente mit-zählen kann.
Zum Beispiel:
Jahre,
in denen man gearbeitet hat,
und Beiträge zur Renten-Versicherung bezahlt hat.
Man braucht davon 33 Jahre für die Grund-Rente.
Wo bekomme ich Informationen zum Antrag?
Genaue Informationen zur Antrag-Stellung gibt
das Grundsicherungs-Amt
oder
das Wohngeld-Amt,
in der Stadt oder
in der Gemeinde,
in der man wohnt.
Für den Landkreis Rotenburg (Wümme) können Sie
auf der Internet-Seite vom Landkreis Rotenburg (Wümme) nachschauen.
Ausführliche Informationen in Standard-Sprache finden Sie hier: