Die Schulassistenz der Lebenshilfe Bremervörde/Zeven
Unsere Schulassistent:innen begleiten Ihr Kind mit Unterstützungsbedarf durch den gesamten Schulalltag an Regel- und Förderschulen. Die Assistent:innen sind keine Lehrkräfte. Durch sie kann Ihr Kind am Unterricht aktiv teilnehmen und sich in die Klassengemeinschaft integrieren.
Die Arbeitsweise der Schulassistenz
Die Schulassistent:innen der Lebenshilfe Bremervörde/Zeven halten sich im Schulalltag bewusst im Hintergrund. Sie unterstützen nur bei Bedarf, um den Kindern und Jugendlichen genügend Freiraum für die Entwicklung ihrer Selbständigkeit zu bieten. Die Betreuung durch eine Schulassistenz richtet sich individuell nach den vorgegebenen Zielen. Das langfristige Ziel: ein Schulabschluss und ein selbstständiges Leben.
Wir beraten Sie gerne zu den schulbegleitenden Angeboten und den damit verbundenen Möglichkeiten, Ihrem Kind Schule auf eine individuelle Weise zu ermöglichen.
Auf einen Blick: Was leisten Schulassistenz und Schulische Integrationshilfe
Schulassistenz nach §§ 75 und 112 SGB IX
- Hilfe im alltäglichen, lebenspraktischen Bereich
- Begleitung im Unterricht, in den Pausen, auf dem Schulweg
- Orientierungshilfe im Schulgebäude und auf dem Gelände
- Begleitung bei Ausflügen und Praktika
Schulische Integrationshilfe nach § 35a SGB VIII
- Methodische Unterstützung im Unterricht
- Aufbau von Konfliktlösungswegen
- Motivationshilfe zur Kontaktaufnahme zu Mitschüler:innen
- Wahrnehmungsunterstützung im Sozialraum und Unterricht
- Orientierungshilfe im Schulgebäude und -gelände
Leistungen für Eltern
- Beratung zu Schulassistenz und Schulischer Integrationshilfe
- Beratung und Hilfe bei den Antragsverfahren
- Vermittlung von Schulassistenzen bzw. Schulischen Integrationshelfer:innen
- Unterstützung bei Elterngesprächen
Die Kostenübernahme für Schulassistenz und Schulische Integrationshilfe
Die Schulassistenz wird grundsätzlich über den örtlichen Kostenträger geregelt. Dieser prüft den Antrag und übernimmt die Kosten. Wichtig: Die Erziehungsberechtigten stellen den Antrag, nicht das zuständige Lehrpersonal.
Bei einer geistigen und körperlichen Behinderung kann die Assistenz durch die Eingliederungshilfe finanziert werden (§§ 75 und 112 SGB IX).
Bei einer vorliegenden seelischen Behinderung kann die Jugendhilfe die Kosten der Schulischen Integrationshilfe übernehmen (§ 35a SGB VIII). Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt. Selbstverständlich beraten und unterstützen wir Sie bei der Antragstellung!
Ihre Ansprechpartner:innen
Eeske Claassen
Leitung Schulassistenz
Postanschrift:
Lebenshilfe Bremervörde/Zeven gGmbH
Schulassistenz
Industriestraße 2
27432 Bremervörde
Mobil: 0174 9902796
Hier finden Sie uns:
Schulassistenz
Auf dem Quabben 10
27404 Zeven